Darauf sollten Sie achten!
Wichtiger Hinweis: Fragen Sie dazu unbedingt auch Ihren / einen Steuerberater!
Mit Maler- und Renovierungskosten bis 1.200,00 Euro vom Fiskus zurückholen!
Privathaushalte nutzen diesen verdoppelten Steuerbonus bei Handwerksleistungen:
Handwerksleistungen sind seit Januar 2009 noch besser von der Steuer absetzbar.
Ein Beispiel:
Der Steuerbonus wird bei Abgabe ihrer jährlichen Steuererklärung vom Finanzamt mit der festgesetzten Einkommensteuer verrechnet und bei Steuerguthaben an Sie rücküberwiesen.
Barzahlung und Quittung reichen als Beleg beim Finanzamt nicht aus.
Die Steuervergünstigung wird nur gewährt, wenn Sie sich für die durchgeführten Arbeiten eine Rechnung ausstellen lassen und den Betrag (ganz wichtig!) auf das Konto des Handwerkers überweisen.
Ihrer Steuererklärung müssen Sie dann die Rechnung und den Überweisungsbeleg beifügen.
§ 35a Absatz 3 EStG | "Die begünstigte Handwerkerleistung"
gilt für alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungs-maßnahmen, die in einem inländischen, in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, unabhängig davon, ob es sich um regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten oder kleine Ausbesserungsarbeiten handelt, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden, oder um Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die im Regelfall nur von Fachkräften durchgeführt werden.
Ihr Christoph Böhm